Montag, März 20, 2023

ARD bis ZDF Nachrichten Vergleich - vom 20.03.2023, für die Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute - Journal Sendungen. “Aktuelles - Zeitgeschehen, Berichterstattung aus freien unabhängigen Quellen, ehrlich, unzensiert, nachvollziehbar - gemeinwohlorientiert, ehrenamtlich”. Bitte ein klein wenig Geduld beim Aufbau der Video Nachrichten-Webseiten!

TV NEWS UPDATE 20.03.2023

 

https://odysee.com/@NachDenkSeiten:4/eu-kommission-plant-eigenes-%E2%80%9Eforeign:3

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Medienschau: Montag, 20. März 2023

  

https://odysee.com/@paulbrandenburg:8/medienschau-montag,-20.-m%C3%A4rz-2023:a

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RTDE NACHRICHTEN vom 20.03.202

***Neu Direktübertragung https://direktuebertragung.live/rtde/ ***

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20. März 2023 – Nachrichten 19:20 ServusTV

 

https://odysee.com/@SERVUS.TV:b/23-03-20_ServusTV_Nachrichten:b

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Nachrichten AUF1 vom 20. März 2023

 

https://auf1.tv/nachrichten-auf1/nachrichten-auf1-vom-20-maerz

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Schweiz: Leuchtturm für den Erhalt des Bargeldes

 

https://www.kla.tv/2023-03-20/25486&autoplay=true

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Die Bürger Deutschlands fordern eine Verfassung nach GG Art 146

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Vergleich zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 

ARD bis ZDF - Deutschlandradio


DIE DRAMATISCHE FEHLENTWICKLUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
 
Fragt Ihr Euch auch häufig, warum ARD und ZDF über politische Themen oft so einseitig, falsch oder gar nicht berichten? Die Antwort ist einfach:

ARD und ZDF sind nicht wirklich frei. Sie sind fest in der Hand der großen Parteien, die in ihren Aufsichtsgremien sitzen und von dort über die wichtigsten journalistischen Posten mitentscheiden. Im Grunde bieten ARD und ZDF als Propagandasender der großen Parteien „Staatsfernsehen“, üppig finanziert durch Zwangsgebühren der Bürger Deutschlands.
Dadurch liegt über allen öffentlich bedeutsamen Themen eine Art „politischer Filter“, wie Redakteure des NDR das genannt haben. De facto ist das „Zensur“, die nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes ausdrücklich verboten ist. Sie führt zu Hofberichterstattung, Falschberichterstattung und Meinungsunterdrückung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern, dass sie „staatsfern“ sind und dass in ihrem Programm „alle gesellschaftlichen Strömungen und Meinungen zu Wort kommen“. Darüber kann man heute nur noch bitter lachen.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht endlich einmal die politische Praxis von ARD, ZDF und allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern unter die Lupe nimmt. Und den Einfluss der großen Parteien und die damit verbundenen anti-demokratiefeindlichen Mauscheleien beschneidet.